Ausgabe Dezember 2024

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

TITELTHEMA
Das perfekte Bewerbungsgespräch – gibt es das?
Was ist schon perfekt? Auch bei einem Bewerbungsgespräch lässt sich nicht so einfach sagen, ob es optimal abgelaufen ist oder nicht, da sich der subjektive Eindruck beider Gesprächsparteien teilweise sehr stark unterscheiden kann. Während die eine Seite von einem guten Ergebnis spricht, kann die andere dem Großteil des Gesprächs vielleicht nicht viel Positives abgewinnen. Durch die subjektiven Empfindungen beider Parteien ist es generell schwierig von gut oder schlecht zu sprechen. Es gibt zwar Richtwerte, über die der Erfolg „gemessen“ werden kann, diese lassen jedoch die subjektiven Einschätzungen außer Acht. Beispielsweise ist ein Gespräch positiv verlaufen, wenn die bewerbende Person für die Stelle geeignet ist und sie annimmt. Auf der anderen Seite wird das Gespräch als gescheitert definiert, wenn die bewerbende Person sich gegen die Anstellung entscheidet, obwohl die Führungskraft fest mit einer Zusage gerechnet hat. Anstatt den Blick jedoch nur auf diese recht objektiven Kriterien zu legen und ein Gespräch danach zu bewerten, ob die Stelle vergeben wurde oder nicht, sollte auch betrachtet werden, ob die Gesprächsatmosphäre angenehm war und dem Gegenüber ein gutes Gefühl vermittelt wurde.

Changemanagement – was ist darunter zu verstehen?
Changemanagement ist ein wichtiges Instrument, um Veränderungen auf unterschiedlichen Ebenen des Unternehmens zu erreichen. Generell sind Veränderungen allgegenwärtig, da die Welt einem ständigen Wandel und unterschiedlichen Weiterentwicklungen unterliegt. Daher kommen auch Unternehmen nicht darumherum, sich mit Veränderungen auseinanderzusetzen. Entscheidend ist dabei, dass durch den Einsatz des Changemanagements der Veränderungsprozess aktiv gesteuert und damit gewünschte Ziele erreicht werden können.

DIGITALISIERUNG IN DER PFLEGE
Anbindung an die TI für ambulante Pflegedienste: Es könnte eine Fristverlängerung geben
Noch offen ist derzeit, wie es bezüglich der Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für die ambulanten Pflegedienste weitergeht. Es gilt zwar momentan für die Pflegedienste, die Leistungen nach §§ 37 oder 37c SGB V erbringen, gemäß § 360 Absatz 8 SGB V die Pflicht, sich bis zum 1. Januar 2024 an die TI anzubinden. Das wurde im Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz so entschieden.

AKTUELLE ANFORDERUNGEN UND ENTWICKLUNGEN
Außerklinische Intensivpflege: Was begutachtet der Medizinische Dienst (MD)?
Patienten haben einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege (AKI), wenn sie beispielweise beatmet werden müssen und eine Entwöhnung in einer spezialisierten Fachabteilung, einer Weaning-Station, nicht erfolgreich war.

Überarbeitete Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund: Der MD darf telefonische Pflegebegutachtungen durchführen
Während der Corona-Pandemie waren Telefoninterviews durch den Medizinischen Dienst zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erlaubt. Besonders gefährdete pflegebedürftige Personen wurden somit vor Infektionen geschützt und dennoch war es möglich eine zeitnahe Begutachtung durchzuführen. Ohne Gutachten ist auch der Bezug von Pflegeleistungen nicht sicherzustellen. Doch so einfach umsetzen, was während der Corona-Pandemie durchgeführt wurde, geht nicht.

Das Hinweisgeberschutzgesetz aus rechtlicher Sicht
Im Sommer wurde mit dem Hinweisgeberschutzgesetz die EU-Whistleblowing-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Somit sind Beschäftigte und Auszubildende geschützt, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit Informationen zu Verstößen gegen Straf- und Bußgeldvorschriften erfahren und diese
nach entsprechender Prüfung an eine Meldestelle weitergeben.

RISIKOMANAGEMENT
Handlungsempfehlungen Krisenszenario Naturkatastrophen
In den letzten Jahren sind Naturkatastrophen auch in Deutschland vermehrt aufgetreten. Mindestens Extremwetterereignisse erleben wir in regelmäßigen Abständen und aufgrund der Klimaerwärmung werden diese Ereignisse in ihrer Häufung zunehmen. Das bedeutet aber auch, dass sich jeder darauf einstellen muss und entsprechende Planungen zum Risikomanagement gehören.

ARBEITSSCHUTZ AKTUELL
UVAV: Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung wird digital
Am 20.07.2023 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung“ veröffentlicht. Damit wird die seit 2002 geltende UVAV abgelöst – für die Verwendung der alten Papierformate gilt allerdings eine Übergangsfrist bis 2027. Mit der Verordnung wird laut dem zuständigen Bundesarbeitsministerium (BMAS) das Meldeverfahren zur Anzeige von Arbeitsunfällen durch die Arbeitgeber sowie Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten durch die Ärzte vollständig digitalisiert.

VERSORGUNGSSTRUKTUREN7-FORMEN
Gesellschaftliche Wirkung des Bundesfreiwilligendienstes in der Altenpflege
In unserer modernen Gesellschaft verändert sich die Struktur der Familie. Mit der Urbanisierung und Globalisierung leben viele junge Menschen entfernt von ihren älteren Verwandten, zum Beispiel durch den Wechsel des Wohnorts für Arbeit oder Studium (Institut für Demoskopie Allensbach, 2017). Diese geografische und manchmal auch emotionale Entfernung führt oft dazu, dass die Jüngeren den Kontakt und das Verständnis für die älteren Generationen verlieren.

Ausbildung zum Palliative-Care-Betreuer
Palliative Care spielt eine wichtige Rolle in der Pflege und erfordert aufgrund der besonderen Situation spezielle Qualifikationen. Nachfolgend werden die Besonderheiten geschildert.

PFLEGEPRAXIS
PTSD oder PTBS – die posttraumatische Belastungsstörung
Das Gehirn ist wie ein riesiger Computer, der alle Daten und Ereignisse aus der Umgebung oder dem eigenen Empfinden erfasst, verarbeitet und abspeichert. Dabei gibt es Mechanismen, die dem Selbstschutz dienen, um in einer Situation bestehen zu können oder gar zu überleben. Eigentlich eine gute Sache, wenn da nicht das Problem wäre, dass alles Unverarbeitete irgendwann wieder aufpoppt.

Zum Jahreswechsel

2023 neigt sich dem Ende und es war ein turbulentes Jahr in jeglicher Hinsicht. Der Jahreswechsel führt immer zu denselben Überlegungen: Was war für das Jahr charakteristisch? Was war neu? Was hatte besondere Einflüsse? Hat das Jahr das gehalten, was es versprochen hat? Haben wir das durchgehalten, was wir uns vorgenommen haben?

Viele Fragen und jeder hat für sich eigene Antworten. Im Allgemeinen war das Jahr sicherlich eines der schwierigeren. Egal ob beruflich oder privat. Nach der Corona-Pandemie kam der Ukraine-Krieg, die Energiekrise und jetzt auch noch der Krieg im Gaza-Streifen. Da scheinen viele unserer Probleme eher nichtig oder zumindest nicht mehr so dramatisch, wie wir sie sonst einschätzen würden.

Ich wünsche uns allen, dass wir über die Feiertage ein bisschen zur Ruhe kommen können, Kraft für das kommende Jahr tanken und Zeit für alles haben, was wir gerne tun. Für 2024 wünsche ich Ihnen vor allem Frieden, viel Glück, Gesundheit und viele schöne Erfahrungen.

Für Ihre Treue zu unserem Magazin in diesem Jahr danke ich Ihnen im Namen aller Beteiligten – Autoren, Experten, Grafiker und allen Mitwirkenden aus unserem Verlag. Außerdem möchte ich diese Gelegenheit nutzen, mich auch ganz persönlich für Ihre wertvolle Arbeit zu bedanken, die Sie tagtäglich leisten.

Bleiben Sie uns auch in 2024 gewogen und vor allem bleiben Sie gesund!

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Barbara Poschwatta
Objektleitung „QM-PRAXIS in der Pflege“