Ausgabe Januar | Februar 2014

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AUSZUG AUS DEM INHALT:

SPEZIALTHEMA
Schnittstellen in der Pflege
Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Abteilungen einer Einrichtung oder auch unterschiedlichen Berufsgruppen gestaltet sich immer dann besonders schwierig, wenn bei arbeitsteiligen Prozessen Schnittstellen bestehen und die entsprechenden Regelungen zur Zusammenarbeit fehlen. Diese Verbindungsstellen lassen sich sowohl intern als auch extern erfolgreich und gewinnbringend für alle Seiten gestalten.

Die neue TRBA 250
Nach langem Hin und Her wurde die neue TRBA 250 Anfang 2014 endlich fertiggestellt und muss nunmehr von den Einrichtungen im Gesundheitswesen umgesetzt werden. Was dies in der Praxis bedeutet und worauf insbeondere zu achten ist, erfahren die Leser in diesem Beitrag.

WEITERE THEMEN DIESER AUSGABE
So prüft die Heimaufsicht in der häuslichen Umgebung
Alternative Wohnformen und ambulante Wohngemeinschaften fallen überwiegend in den Bereich der Heimaufsicht und werden von dieser geprüft. Doch worauf wird insbesondere geachtet? Welche spezifischen Anforderungen bestehen? Was ist für die Zukunft geplant?

Die rechtliche Einschätzung von Sturzereignissen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen
Immer wieder kommt es nach Stürzen zu rechtlichen Auseinandersetzungen und ggf. Prozessen. Wichtige richterliche Entscheidungen der letzten Jahre stellt dieser Beitrag dar und erörtert, welche Auswirkungen dies konkret hat.

Tipps zum erfolgreichen Krisen- und Notfallmanagement in der Pflege!
Krisen passieren und das meist völlig unerwartet, sonst wären es keine Krisen. Aber trotzdem müssen und sollten Einrichtungen im Gesundheitswesen auf Krisen vorbereitet sein und über entsprechende Planungen zum Umgang mit diesen Situationen verfügen.

Die neue ArbMedW
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wesentlicher Baustein des betrieblichen Arbeitsschutz. Die Vorsorgeverordnung regelt dabei u. a. auf welche Vorsorgeleistungen der Arbeitnehmer Anspruch hat und wie der Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Vorsorge gewährleisten muss. Die Änderung der Verordnung zielte darauf ab, Unklarheiten zu beseitigen, Vorsorgeleistungen auszuweiten und neue Begrifflichkeiten einzuführen.

Hygienepläne erstellen und umsetzen
Hygienepläne sind ein wichtiges Instrument im Hygienemanagement. Die Inhalte basieren auf den Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz, die Empfehlungen des RKI und die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Welche Inhalte konkret aufgenommen werden müssen und wie ein Hygieneplan gegliedert wird, erläutert dieser Artikel.

Wäscheaufbereitung – Worauf kommt es an?
An die Wäscheaufbereitung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen werden hohe Anforderungen und Maßstäbe gestellt. Wäsche darf nach ihrer Aufbereitung nicht mehr keimbelastet sein und dann womöglich Medium für eine Keimverschleppung werden. Beschrieben werden die Anforderungen unter anderem in einer RKI-Richtlinie, der TA 2048 und der TRBA 250.

Liebe Leserinnen und Leser,

nach langen, zähen Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag und die Eckpunkte ihres Regierungsprogramms für die nächsten vier Jahre geeinigt. Auch wenn nach den Verhandlungen alle Bündnispartner positiv gestimmt schienen und einen durchaus zufriedenen Eindruck vermittelt haben, ist es jetzt schon wieder mit der Einigkeit vorbei und die Koalitionäre diskutieren über einzelne Themen und die konkrete Umsetzung. Dies betrifft z. B. den Mindestlohn und auch die sogenannte Mütterrente.

Was sind nun die Eckpunkte der großem Koalition für die Pflege? Angesprochen werden im Koalitionsvertrag u. a. die Themen

  • Pflegebedürftigkeit / Pflegebedürftigkeitsbegriff,
  • Betreuung von Menschen mit Demenz,
  • bessere Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Versorgungsbereichen und
  • Reform der Pflegeausbildung.

Eine ausführlichere Darstellung der Inhalte fi nden Sie unter Aktuelles.

Inwieweit die politischen Vorstellungen zu den Visionen und Vorstellungen passen, die Sie von der Zukunft der Pflege haben oder die die Pflegeverbände und andere Interessenvertreter formulieren, bleibt abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Barbara Poschwatta
Objektleitung „QM-PRAXIS in der Pflege“