Kontrollen/Qualitätsprüfungen
Erster Bericht des Medizinischen Dienstes zu Qualitätskontrollen in Krankenhäusern
Text: Monika Rimbach-Schurig | Foto (Header): © rogerphoto – stock.adobe.com
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten für die Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes (MD) in Krankenhäusern zu definieren. Regelmäßig finden somit Überprüfungen nach den Richtlinien des G-BA, die in den Kliniken einzuhalten sind, statt. Somit haben die Medizinischen Dienste die Aufgabe übertragen bekommen, die bestehenden Qualitäts-Vorgaben des G-BA für Krankenhäuser sowie die Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung zu prüfen.
Auszug aus:
QM Praxis in der Pflege
Ausgabe Dezember 2022
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INHALTE DES BEITRAGS
Erstmals hat nun der G-BA einen Bericht des MD über den Umfang und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen durch den MD in Krankenhäusern veröffentlicht. Der Bericht betrifft das Jahr 2021. Im Corona-Jahr galten zahlreiche Corona-Sonderregelungen. Deshalb haben die MD-Qualitätskontrollen nur von Juli bis November stattgefunden.
Kontrollarten durch den MD
So kann eine Kontrolle in Krankenhäusern aufgrund von konkreten und belastbaren Anhaltspunkte durchgeführt werden. Das ist der Fall, wenn z. B. die Qualitätsanforderungen in den Richtlinien des G-BA nicht eingehalten werden oder gegen Dokumentationspflichten verstoßen wurde.
Die jeweiligen Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene oder die gesetzlichen Krankenkassen können dann eine MD-Qualitätskontrolle beauftragen.
Der MD kommt nach der Beauftragung in das Krankenhaus, er meldet sich vorher an. Er darf allerdings auch unangemeldet die Krankenhäuser auf Einhaltung von G-BA Richtlinien überprüfen, wenn durch eine vorherige Anmeldung der Erfolg der Prüfung gefährdet werden würde.
Es besteht auch die Möglichkeit nach Aktenlage eine Prüfung vorzunehmen. Weiterhin sind auch jährliche Stichprobenprüfungen als Kontrollmöglichkeit vorgesehen.
Das wurde kontrolliert
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden nur eingeschränkt Prüfungen durch den MD vorgenommen.
Die Einhaltung einiger Richtlinien mit Strukturqualitätsvorgaben wurde überprüft:
• Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern
• Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene
• Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma
• Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen
Insgesamt wurden trotz der Corona-Pandemie 301 angemeldete Vor-Ort-Kontrollen vom MD durchgeführt.
Es gab 264 Stichprobenkontrollen zu den Notfallstrukturen.
Bei über einem Drittel, also 37 %, gab es Beanstandungen. Besonders häufig betrafen diese Beanstandungen die nicht eingehaltenen Anforderungen an die Stufe 1 der Basisnotfallversorgung sowie an die Stufe 2, die erweiterte Notfallversorgung.
Es konnten nicht ausreichende Belege für die schnelle Verfügbarkeit von Fachärzten vorgelegt werden. Es ist vorgesehen, dass eine Fachärztin oder ein Facharzt jederzeit innerhalb von 30 Minuten persönlich beim Patient anwesend sein kann, wenn dies medizinisch erforderlich ist.
Es wurde den auffälligen Krankenhäusern aufgetragen, dass eindeutige und überprüfbare Anforderungen an das Dienstmodell zu stellen sind, um eine Operationalisierung für den Kontrolldienst zu erlauben.
Und die Notfallstufenregelung sieht u. a. vor, dass jeder Notfallpatient innerhalb von 10 Minuten eine „Ersteinschätzung und Behandlungspriorisierung“, auch Triage genannt, erhält. Das ist zu dokumentieren damit nachvollziehbar ist, ob die Triage beispielsweise zu spät erfolgte.
Weiterhin gab es 37 anlassbezogene Kontrollen durch den MD bei der Versorgung von Frühgeborenen sowie zur Behandlung des Bauchaortenaneurysmas und zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen.
Alleine 32 MD-Kontrollen bezogen sich auf die Behandlung des Bauchaortenaneurysmas. Es gab 21,9 % Beanstandungen. Auch hier fiel die fehlende durchgängige Präsenz und schnelle Verfügbarkeit bestimmter fachqualifizierter Ärzte, und Pflegekräfte ins Gewicht. Die Zusatzweiterbildung beim Intensivpflegepersonal war nicht immer vorhanden.
Erfreulich ist allerdings, dass bei den Kontrollen zur Versorgung von Frühgeborenen und der Durchführung von minimalinvasiven Herzklappeninterventionen die Strukturvorgaben zu 100 % erfüllt wurden.
Wen wundert es, dass die Strukturqualität Personalbesetzung während der Corona-Pandemie nicht durchgängig eingehalten werden konnte?
Wer hatte schon Zeit für den Besuch einer Fachweiterbildung?! Die Kontrolle, auch die interne, nimmt immer mehr zu, die Anforderung an Dienstplanmodelle wächst somit. Damit der MD den Ablauf mit Uhrzeit der Triagezeiten genauer nachvollziehen kann, soll die Dokumentation besser werden.
Quellen
Gemeinsamer Bundesausschuss: Fachnews 2022, 24.10.2022
Medizinischer Dienst Bund: Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführten Qualitätskontrollen – 17.06.2022
Die Autorin
Monika Rimbach-Schurig
Krankenhausbetriebswirtin (VKD), Pflegedienstleitung, Klinische Risikomanagerin ONR 49000, Inhaberin von WissensKonsil (Agentur für Gesundheitsthemen). Autorin von Fachbüchern und -publikationen.